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Gesetzlich Versicherte:

 

Ich behandle gesetzlich Versicherte aller Kassen im Rahmen das sogenannten Kostenerstattungsverfahren. Die Voraussetzungen hierfür können Sie gern telefonisch oder direkt im Erstgespräch erfragen.

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Privat Versicherte:

 

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die gesamten Kosten für eine Psychotherapie. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die entsprechenden Leistungen abdeckt, können Sie Ihren individuellen Vertragskonditionen entnehmen.


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Selbstzahler:

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Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen, wodurch formale Antragsverfahren entfallen. Die Höhe des Honorars für eine Sitzung richtig sich dabei nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

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